Wechsel der Kirchengemeinde Amtshandlungen

Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde richtet sich immer nach dem Wohnsitz. Sobald Sie sich nach einem Umzug behördlich anmelden, wandert auch Ihre Gemeindezugehörigkeit. Wenn Sie sich einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde verbunden fühlen, können Sie die Gemeindezugehörigkeit auch wechseln. Melden Sie sich einfach im Kirchenbüro, wir besprechen dann alles Weitere.